Im Februar 1974 bildet das damalige Bundespostministerium unter seinem Vorsitzenden Horst Ehmke die "Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems"(KtK). Diese soll prüfen, wie das bundesrepublikanische Telekommunikationssystem wirtschaftlich und gesellschaftlich sinnvoll ausgebaut werden kann.
Im Jahr 1976 kommt die KtK-Kommission zu dem Schluss, dass für flächendeckende Breitbandverkabelungsnetze und Zweiwege-Kabelfernsehen kein Bedarf bestehe, und die Kosten mit 9 bis 22 Milliarden DM zu hoch seien. Jedoch wird die Empfehlung ausgesprochen, Kabelpilotprojekte einzurichten, um die Akzeptanz von Breitbandverteilnetzen ausgiebig zu testen. Somit wird der Weg frei, um ein deutsches Kabelsystem zu konzeptionieren.
Am 11. Mai 1978 wird die Errichtung von vier Kabelpilotprojekten von den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen. Die Umsetzung wird in Ludwigshafen, München, Dortumund und Berlin erfolgen.
Es dauert insgesamt sieben lange Jahre um die Projekte zum Laufen zu bringen, welche teilweise von Entwicklungen im medialen und technischen Sektor überholt werden. Auf der Grundlage eines Medienstaatsvertrages der Länder wird bereits 2 Jahre nach Start des ersten Kabelpilotprojekts in Ludwigshafen das Kabelfernsehen im gesamten Bundesgebiet eingeführt.