Jahrzehnt der Wende


Die 1980er Jahre sind das Jahrzehnt der Wende. Sowohl für Deutschland an sich als auch für seine Medienlandschaft im Besonderen. Doch müssen zuerst rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Das FRAG-Urteil schafft Klarheit

Den Stein ins Rollen bringt, 20 Jahre nach Adenauers Deutschland-Fernsehen-GmbH, das sogenannte FRAG-Urteil vom 16. Juni 1981. Darin klagt die Freie Rundfunkaktiengesellschaft in Gründung (FRAG) gegen die Ablehnung eines Konzessionsantrages durch die saarländische Landesregierung. Im Saarland sind bis dato private Rundfunkanbieter zulässig. Sie sind durch das saarländische Rundfunkgesetz in seiner Fassung vom 7. Juni 1967 geschützt.

Der Fall wandert bis vor das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll die Verfassungsmäßigkeit des saarländischen Rundfunkgesetzes überprüfen. Im Zuge dieser Prüfung erkennt das BVerfG das saarländische Rundfunkgesetz zwar als verfassungswidrig, die Verfassungsmäßigkeit von privatem Rundfunk wird jedoch grundsätzlich anerkannt. Es werden erstmals grundlegende Anforderungen an die Veranstaltung von privatem Rundfunk formuliert: Die duale Rundfunkordnung, eine bis heute bestehende Koexistenz von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern, die der Meinungsvielfalt dienen soll.

 

Die Verantwortung für die Ausarbeitung von Mediengesetzen überlässt das BVerfG jedoch den einzelnen Ländern. Mit dieser prinzipiellen Anerkennung ist der Grundstein für mögliche private Anbieter gelegt. Die Konstruktion von Landesmediengesetzen lässt jedoch auf sich warten.